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Gesundheit – damit Sie heile wieder kommen

11.1 Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Notruf

Medikamente erhält man in der Schweiz in Apotheken, die man an einem grünen Kreuz vor weißem Hintergrund erkennt. Wenn man eine Apotheke außerhalb der Öffnungszeiten benötigt, kann man eine Notfallapotheke aufsuchen, die rund um die Uhr geöffnet hat. Es gibt mindestens eine Notfallapotheke pro Bezirk.
Auch die Schweiz unterscheidet zwischen verschreibungspflichtigen und frei erhältlichen Medikamenten, ca. ein Drittel aller Medikamente in der Schweiz sind verschreibungspflichtig. Wie auch in Deutschland benötigt man für ein solches Medikament ein ärztliches Rezept. Verschreibungspflichtige Medikamente werden zum größten Teil von der Krankenkasse übernommen. Je nach Krankenkasse muss man den Betrag vorstrecken oder er wird direkt mit der Kasse verrechnet. Alle frei erhältlichen Medikamente muss man selbst bezahlen. Da die Kosten für Medikamente in der Schweiz fast die höchsten in ganz Europa sind, sollte man sich genau überlegen, was und ob man es wirklich benötigt. Am besten man nimmt sich alle wichtigen Medikamente von daheim mit. Denn eine gut sortierte Reiseapotheke ist auf jeder Reise wichtig. So ist man nicht nur im Ernstfall gewappnet, sondern kann auch noch eine Menge Geld sparen.

Die Gesundheitsversorgung der Schweiz gilt als eine der besten der Welt. Sie umfasst ein ausgedehntes Netzwerk von Ärzten und Krankenhäusern. Die meisten Gesundheitseinrichtungen sind mit den neuesten technischen Geräten ausgestattet und auch Wartezeiten für Behandlungen sind eher selten. Doch wer eine exzellente Qualität geboten bekommt, der muss in der Schweiz auch den entsprechenden Preis dafür zahlen. Medizinische Behandlungen werden von Kliniken, Krankenhäusern und Privatärzten angeboten. Die Großzahl der Patienten kann ihren Arzt frei wählen und der Zugang zu Fachärzten ist direkt und unbegrenzt.
Einen Arzt in der Nähe findet man über die Gelben Seiten, Hausärzte sind unter „Allgemeine Medizin“ aufgelistet. Wenn man einen Arzt sucht, der eine bestimmte Sprache spricht, sollte man sich an seine Botschaft oder das Konsulat wenden.
Ein Krankenhaus erkennt man an einem weißen „H“ vor einem blauen Hintergrund, in den Gelben Seiten findet man sie unter Spitäler. In ein Schweizer Krankenhaus kann man nur durch einen Arzt eingewiesen werden, außer es handelt sich um einen Notfall. In Schweizer Krankenhäusern gibt es Einzelzimmer, aber auch 4-Bett-Zimmer. In welchem Zimmer man untergebracht wird, liegt an der Art der Versicherung. Privatpatienten bekommen natürlich auch in der Schweiz ein Einzelzimmer. In Schweizer Krankenhäusern gibt es keine „Gratis-Behandlung“, d.h. alle Gebühren müssen vom Patienten privat oder von der Krankenversicherung erstattet werden. Nach dem Krankenhausaufenthalt bekommt man eine Rechnung, die man in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen muss. Eine Kopie dieser Rechnung schickt man am besten unverzüglich an seine Krankenkasse. Wer nicht in der Schweiz gemeldet ist, muss für den Aufenthalt

Bürger aus den meisten EU-Ländern und Großbritannien haben in der Schweiz einen Anspruch auf eine freie medizinische Notfallversorgung, dies bestätigt ein gegenseitiges Gesundheitsabkommen. Es kann sein, dass man auch in einer Notfallsituation nach dem Nachweis der Krankenversicherung gefragt wird, allerdings wird das in schweren Fällen, bei denen es um Leben und Tod geht sicher nicht passieren. In Notfällen kann man entweder einen Rettungswagen rufen oder in die Notaufnahme eines Krankenhauses gehen.

Notfallnummern
117 – Polizei
118 – Feuerwehr
140 – Straßen-Pannenhilfe
143 – telefonische Seelsorge
144 – Ambulanz
145 – Giftnotruf
147 – Kinder/Jugendnotruf
163 – Straßenzustand
187 – Lawinenbulletin
1414 – Rettungsflugwacht
1415 – Air-Glacier
044 261 88 66 – Elternnotruf
061 284 81 11 – Tropeninstitut
044 211 22 22 – Tierrettungsdienst

Sollte man in einem Notfall einmal nicht wissen, wen man anrufen soll, wendet man sich am besten unter 117 an die Polizei, die dann an die richtige Stelle verbindet.

Wenn es um die medizinische Versorgung geht, ist die Schweiz ganz vorne, jedoch nicht nur bei der Technik, sondern auch bei den Preisen. Krank zu werden kann im Schweizurlaub ganz schön teuer werden. Für Staatsangehörige der EFTA- und EU-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Sie regelt die Kostenrückerstattung, wie auch die Versorgung im Krankheitsfall. Inhaber der EHIC können sich an einen niedergelassenen Arzt wenden. Zunächst müssen die Behandlungskosten jedoch selbst übernommen werden, zu Hause werden sie dann von der Krankenkasse zurückerstattet. Kommt es allerdings zu einem längeren Krankenhausaufenthalt, zahlt die Krankenkasse nicht. In so einem Fall sollte man immer eine Auslandsreiseversicherung haben, denn der springt auch ein, wenn es um den Rücktransport nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall geht. Ein gute Auslandskrankenversicherung ist schon für 6 Euro jährlich zu haben.

11.2 Allgemeine Tipps

In der gesamten Schweiz besteht in der Zeit zwischen April und Oktober die Gefahr an der Lymekrankheit, auch Borreliose genannt, zu erkranken. Die Krankheit wird durch Zecken übertragen, die im Unterholz, in Sträuchern oder Gräsern sitzen. Als Schutz sind insektenabweisende Mittel, sowie lange Kleidung zu empfehlen. Auch ein Übertragungsrisiko von Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist gegeben, denn auch FSME wird durch Zecken übertragen. Besonders betroffen sind die Regionen unterhalb von 1000 m, wie Bern, Schaffhauen, Zürich und Aargau. Ein geringes Risiko besteht auch in den Kantonen St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Luzern. Am besten klärt man mit dem Arzt seines Vertrauen, ob eine Impfung sinnvoll ist. Empfohlen wird sie bei längeren Aufenthalten sowie für Kinder und Jugendliche.
Wer sich länger in der Schweiz aufhalten möchte oder engeren Kontakt zur heimischen Bevölkerung hat, sollte sich gegen Hepatitis B impfen lassen, auch hier wird die Impfung für Kinder und Jugendliche empfohlen.

11.3 Heilanzeigen Reizklima

Besonders Allergiker und Patienten mit chronischen Haut- und Atemwegserkrankungen können von einem Reizklima profitieren. In der Schweiz ist Davos für sein Reizklima bekannt. Das dortige Hochgebirgsklima wirkt sich heilsam auf bestimmte Erkrankungen aus. Einer der wirksamsten Faktoren bei Hautpatienten ist die UV-Strahlung, die um 15 % pro 1000 m zunimmt. Atemwegspatienten profitieren von dem heilsamen Effekt des verminderten Luft- und Sauerstoffdrucks, sowie der kühlen Luft in den Bergen. Auch der Gehalt an Pollen nimmt mit zunehmender Höhe ab und da es im Hochgebirge vorwiegend Nadelbäume gibt, kommen Hausstaubmilben ab einer Höhe von ca. 1500 m fast gar nicht mehr vor.
Allerdings muss sich der menschliche Organismus an dieses Klima erst anpassen. Damit sich der Gesundheitszustand stabilisiert, ist ein Aufenthalt von vier bis sechs Wochen zu empfehlen.

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