Wenn ausländische Staatsangehörige in die Schweiz einreisen wollen, müssen diese ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisepapier mitführen. Für deutsche Staatsbürger reicht ein gültiger Personalausweis, es kann aber natürlich auch ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass vorgezeigt werden. Bei Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, reicht ein Kinderausweis oder die Eintragung des Kindes im Pass der Eltern. Für Kinder ab zehn Jahren gilt eine Lichtbildpflicht. Wer sich nicht länger als drei Monate (innerhalb von sechs Monaten) in der Schweiz aufhalten will, der braucht keine Aufenthaltsgenehmigung. Die ist erst dann nötig, wenn sich der Besuch über drei Monate erstreckt. Auch wenn man sich nur für einen kurzen Urlaub in der Schweiz aufhält, jeder Reisende muss von seinem Hotel oder seiner Pension polizeilich angemeldet werden.
Ist man in der Schweiz mit dem PKW unterwegs ist dies kein Problem, denn der deutsche Führerschein ist dort gültig, allerdings nur für 12 Monate. Wer länger bleiben möchte, muss seinen deutschen Führerschein gegen einen Schweizerischen Fahrausweis eintauschen.
Visum
Ein Visum ist erst dann nötig, wenn man sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten oder dort arbeiten möchte. Man unterscheidet zwischen Besuchs-, Touristen-, Geschäfts- und Transit-/Flughafentransitvisum. Die Visagebühren sind je nach Visaart und Nationalität unterschiedlich. Auch die Gültigkeitsdauer variiert je nach Aufenthaltsgrund. Ein Visaantrag kann persönlich oder per Post beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft erfolgen. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Nationalität ein bis acht Wochen. Wer persönlich einen Antrag stellt, kann auf eine 24-stündige Bearbeitung hoffen. Reisende, die ein Visum beantragen und kein Rückreiseticket haben, müssen über eine private Unterkunft oder ausreichende Geldmittel (mind. 100 CHF pro Tag) verfügen. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind jedoch EU-Bürger und Einwohner der EFTA-Länder.
Folgende Unterlagen sollten bei einem Antrag auf ein Visum nicht fehlen:
Waren, die abgabefrei aus der Schweiz nach Deutschland eingeführt werden dürfen, sind Tabakwaren, Spirituosen und sonstige Waren. Die folgenden Mengen beziehen sich auf einführende Personen über 17 Jahren.Verboten ist die Einfuhr von Drogen, Waffen und Munition, sowie Anaesthetika und Absinth. Ebenfalls unter das Einfuhrverbot fallen Fleisch und Fleischwaren, Lebensmittel, Gifte, Butter, Erde und Pflanzen.
Vor Reiseantritt in die Schweiz sollte man rechtzeitig an eine Impfung gegen die Frühsommer-Meningoenzephaliti FSME denken. Diese Impfung ist wichtig, da Zecken gefährliche Krankheiten übertragen können. Zusätzlichen Schutz bietet besonders im Grünen lange Kleidung. Am Abend sollte der Körper nach Zecken abgesucht werden. Wenn man eine entdeckt, muss sie fachgemäß entfernt werden. Man sollte die Zecke sehr vorsichtig mit einer feinen Pinzette entfernen. Hierzu setzt man dicht über der Haut an und hebelt die Zecke vorsichtig heraus. Wer sich bei der Entfernung unsicher ist, sollte einen Arzt aufsuchen.
Die Schweiz kann man per Auto, Zug oder auch Flugzeug gut erreichen. Egal für welche Anreisemöglichkeit man sich entscheidet, eine schöne Aussicht ist immer garantiert.
Mit dem Auto unterwegs
Wer mit dem Auto unterwegs ist, der sollte eine der Hauptrouten benutzen. Von München aus über Wangen im Allgäu und Bregenz in Österreich über St. Gallen oder durch das Rheintal über Basel; über Stuttgart, Singen und Konstanz in Richtung Zürich. Es ist aber ebenso möglich mit einer Autofähre die Grenze zwischen Schweiz, Deutschland und Österreich zu überqueren. Wer zwar sein Auto mit in die Schweiz nehmen möchte, aber keine Lust hat selbst zu fahren, der kann auch einen Autoreisezug benutzen. Diese Züge gibt es von Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Köln Bremen und Hildesheim aus.
Mit dem Zug unterwegs
Wer es vorzieht mit der Bahn anzureisen, kann sich bei frühzeitiger Buchung über wahre Schnäppchen freuen. Fahrten ab Frankfurt, München oder Köln gibt es schon ab 40 bzw. 30 Euro. Intercityzüge aus West- und Norddeutschland fahren stündlich bis Zürich und Basel.
Mit dem Flugzeug unterwegs
In der Schweiz gibt es 9 Flughäfen. Die bekanntesten sind in Zürich, Basel, Bern und Genf. Von allen Flughäfen aus gibt es gute Verbindungen, um schnell in die jeweilige Stadt zu gelangen. Die Preise für ein Flugticket können von Flug zu Flug und von Anbieter zu Anbieter stark variieren. Wie auch beim Bahnticket ist eine frühzeitige Buchung von Vorteil.
Die Schweizer Schnellstraßen und Autobahnen sind gebührenpflichtig. Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen der Vignettenpflicht, eine Vignette ist immer vom 1.12 des Vorjahres, bis zum 31.1 des folgenden Jahres gültig. Eine Vignette für die Schweiz kostet aktuell 27,50 EUR. Wer seine Vignette schon in Deutschland per Internet anfordern will, der sollte eine Wartezeit von ca. 14 Tagen beachten. Ansonsten kann man sie in Niederlassungen des ADAC in Deutschland oder an Tankstellen und Postämtern in der Schweiz erwerben. Neben diesen Gebühren sind auch noch weiter Kosten für Teilstrecken zu beachten.

Wer mit seinem Haustier verreisen möchte, sollte bei der Einreise in die Schweiz einiges beachten. Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus EU-Ländern mit geringem Tollwutrisiko. Für alle Tiere über 12 Wochen benötigt man eine Veterinärbescheinigung. Aus dieser muss hervorgehen, dass bei dem eingeführten Tier eine gültige Tollwutimpfung bzw. Auffrischungsimpfung vorgenommen wurde. Diese muss allerdings 30 Tage, aber nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Tiere müssen zur Kennung mit einem implantierten Mikrochip oder einer erkennbaren Tätowierung ausgestattet sein. Bei Einreise von Tieren aus Nicht-EU-Ländern mit hohem Tollwutrisiko muss die Tollwutimpfung mindestens vier Monate zurückliegen, zudem ist eine grenztierärztliche Untersuchung notwendig und es wird eine Bewilligung benötigt.
Bei Einreise von Vögeln aus allen Ländern ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen nötig. Nachdem der Grenztierarzt die Tiere freigibt, müssen diese noch vier Wochen in Quarantäne bleiben.
Da die Schweizer sehr hundefreundlich sind, ist es kein Problem mit seinem Hund zu verreisen. An vielen Autobahnraststätten gibt es sogar extra Hundetoiletten. Allerdings reagieren Schweizer eher allergisch auf Bellos Hinterlassenschaften, deshalb sollte man den Platzt wieder sauber verlassen.
Die Mitnahme in Bussen und Zügen ist unproblematisch, zudem muss nur der halbe Fahrpreis gezahlt werden. Auch in Seil- und Zahnradbahnen muss man für seinen Hund nur den halben Preis zahlen. Der Transport in Taxibussen nach Zermatt oder auf Schiffen funktioniert auch reibungslos. Auf Schifffahrten auf den Bodenseelinien ist die Mitnahme sogar kostenlos. Sollte ihr Hund im Schweizurlaub einmal gesundheitliche Probleme bekommen, ist auch das kein Problem, denn die Schweiz kann eine flächendeckende tierärztliche Versorgung vorweisen. Übernachten darf der haarige Liebling auf fast allen Campingplätzen und auch in vielen Hotels, wie auch Ferienwohnungen. Lediglich in Wander- und Berghütten dürfen Hunde nicht in die Schlafräume. Hier müssen sie im Gastraum übernachten. In einigen Städten der Schweiz her
rscht Leinen- und/oder Maulkorbpflicht, wo genau sollte man am besten vor Ort erfragen. Besonders wer mit großen Hunden reist, sollte einen Maulkorb nicht vergessen.