Generell empfiehlt es sich bei Auslandreise eine Reiseversicherung abzuschließen. Diese beinhaltet eine Rückerstattung der Kosten, die zur Behandlung von Krankheiten im Urlaubsland anfallen. Bei weiteren Fragen zur Reiseversicherung melden Sie sich bei uns im Reisebüro.
Wie in anderen Ländern auch sollten Touristen ihr Gepäck nicht unbeobachtet lassen. Zudem sollte kostbarer Schmuck, Geld und andere Wertsachen nicht öffentlich zur Schau gestellt werden.
Wer mit dem Auto in Polen Unterwegs ist, muss sich an die gleichen Vorschriften wie in Deutschland halten. Jedoch gibt es kleine Abweichungen:
Überschreitungen dieser Geschwindigkeitsbegrenzungen werden in der Regel mit Bußgeld bestraft. Die Höher der zu zahlenden Bußgelder setzt sich wie folgt zusammen:
| Überschreitung in km/h | Bußgeld in Zloty | Bußgeld in € |
|---|---|---|
| Bis 10 km/h | Bis 50 zl | ca. 13,86 € |
| Um 11-20 km/h | 50-100 zl | ca. 13,86 -27,73 € |
| Um 21-30 km/h | 100-200 zl | ca. 27,73- 55,46 € |
| Um 31-40 km/h | 200-300 zl | ca. 55,46- 83,19 € |
| Um 41-50 km/h | 300-400 zl | ca. 83,19- 110,92 € |
| Um 51 km/h und mehr | 400-500 zl | ca. 100,92- 138,65 € |
| Die zulässige Promille Anzahl, die ein Autofahrer in Polen im Blut haben darf beträgt 0,2 Promille. | ||
Weitere wichtige gesetzliche Grundlagen:
Die Volljährigkeit ist mit 18 Jahren gegeben, das bedeutet, dass der Genuss von hochprozentigem Alkohol sowie das Fahren eines Pkws erst mit der Vollendung des 17. Lebensjahres erlaubt sind.
Die Deutsche Botschaft in Polen ist unter folgende Adresse zu finden:
Ambasada Republiki Federalnej Niemiec
ul. Dabrowiecka 30
03-932 Warszawa/Warschau
Telefon: 0048 (0) 22 5 84 17 00