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Zuschuss der Krankenkassen

Lieber Kunde,

Kuren & Wellness ist ein Spezialist für Kururlaub und Wellnessreisen. Unsere Angebote enthalten deshalb größtenteils ein Kur - Paket mit mindestens einer Arztkonsultation und mehreren, verschiedenen Kuranwendungen oder alternativ ein Wellness & Beauty – Paket.

Hierbei stehen Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden für uns an erster Stelle!

Höchste Priorität ist es deshalb, Ihnen einen angenehmen und erfolgreichen Aufenthalt zu ermöglichen.


Was ist ein „Kururlaub“?

Was für Sie zunächst als ein Urlaub mit Kur erscheint, ist für die Krankenkasse eine „Medizinische Vorsorgeleistung“ nach dem 5. Sozialgesetzbuch SGB V § 23. Darin heißt es (Auszug):

(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind,
1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
2. einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken,
3. Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
4. Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
(2) Reichen bei Versicherten die Leistungen nach Absatz 1 nicht aus, kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Die Satzung der Krankenkasse kann zu den übrigen Kosten die Versicherten im Zusammenhang mit dieser Leistung entstehen, einen Zuschuss von bis zu 13 Euro täglich vorsehen. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für versicherte chronisch kranke Kleinkinder kann der Zuschuss nach Satz 2 auf bis zu 21 Euro erhöht werden.
(3)…

Ein Kururlaub ist also nichts anderes als eine präventive Gesundheitsmaßnahme, also eine „Medizinische Vorsorgeleistung“ – früher auch „Offene Badekur“ genannt!


Anerkennung von Kurorten und Kurhäusern

Viele unserer Reiseziele sind ohnehin anerkannte Kurorte oder Heilbäder. Aber auch ohne diesen „offiziellen“ Titel entsprechen die ausgewählten Orte zumeist den Anforderungen zur Gewährung eines Zuschusses der deutschen Krankenkassen – auch im EU-Ausland (Polen, Tschechien, Italien, Ungarn, Österreich …).

Unsere angebotenen Häuser sind in Qualität, Service und Ausstattung sorgfältig ausgewählt. Sie sind oft bereits langjährige Partner von Kuren & Wellness, so dass wir über eine entsprechende Erfahrung verfügen! Die Häuser entsprechen deshalb ebenfalls zumeist den Anforderungen zur Gewährung eines Zuschusses der deutschen Krankenkassen.


Der Weg zum Krankenkassenzuschuss für Ihren Kururlaub

1. Sie wählen den Kurort (mit besonderem Klima oder bestimmte Heilquellen) und das Kurhaus (mit spezialisiertem Fachgebiet oder bestimmten Anwendungen), welches für Ihr Krankheitsbild am besten geeignet erscheint, selber aus.

2. Die meisten Krankenkassen verfügen über spezielle Antragsformulare. Fordern Sie dieses an.

3. Suchen Sie zunächst Ihren Hausarzt oder Facharzt auf. Dieser berät Sie und erstellt Ihnen eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der geplanten Vorsorgemaßnahme aus bzw. ist Ihnen beim Ausfüllen des Antragsformulars behilflich und bescheinigt die Notwendigkeit in den vorgesehenen Feldern.

4. Sie reichen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. In der Regel genehmigt die Krankenkasse die Maßnahme und erstellt einen Bescheid über die Zusage der Kostenübernahme. Sollten Sie einmal eine Ablehnung erhalten, können Sie Widerspruch einlegen. Merke: Je plausibler der Antrag begründet ist, desto Wahrscheinlicher ist die Genehmigung! Ambulante Vorsorgekuren können alle drei Jahre in Anspruch genommen werden und sollten bestenfalls 3 Wochen andauern (kürzere oder längere Aufenthalte sind möglich).

5. Nun können Sie die geplante Maßnahme durchführen – müssen diese jedoch zunächst selbst bezahlen!

6. Am Ende Ihres Aufenthaltes erhalten Sie – ggf. auf Anforderung – eine Bescheinigung der durchgeführten Maßnahmen und Behandlungen sowie der Höhe der entstandenen Kosten.

7. Diese Bescheinigung reichen Sie nun zusammen mit Ihrer Hotelrechnung bei der Krankenkasse ein.

8. Danach können Ihnen die Kosten für folgende Maßnahmen erstattet werden:
   - Ärztliche Untersuchungen
   - Ärztliche verordnete Medikamente
   - Ärztliche verordnete Kuranwendungen: Bäder, Massagen, Physikalische Therapie, Krankengymnastik ...
(Bitte beachten Sie hierbei mögliche Zuzahlungen / Eigenanteile, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein können.)
Für die Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrtkosten erhalten
   - Versicherte einen Zuschuss von bis zu 13 Euro pro Tag
   - Chronisch kranke Kleinkinder einen Zuschuss von bis zu 21 Euro pro Tag

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