Wie man bei Reisemängeln richtig reklamiert

Auf den wohlverdienten Urlaub freuen sich die meisten Menschen das ganze Jahr über. Aber immer wieder kommt es leider vor, dass die Unterkunft, die Verpflegung oder auch das Animationsprogramm, manchmal auch alles zusammen, so gar nicht den Erwartungen entsprechen. Dagegen kann man aber vorgehen.

Zunächst gilt einmal zu klären, was als Mangel gilt. Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn die Tatsachen, die man vor Ort vorfindet nicht dem entsprechen, was die Beschreibungen im Katalog ausgewiesen haben.

Bei der Reklamation ist es wichtig, dass man gleich vor Ort den Mangel der örtlichen Reiseleitung des Veranstalters meldet. Dazu sollte man die Beseitigung innerhalb kürzester Frist verlangen. Wenn dann nichts geschieht, dann hat man einen Minderungs- oder Schadenersatzanspruch. Diese muss man dann innerhalb eines Monats nach Reiseende direkt beim Veranstalter geltend machen. reisemaengel Man kann aber auch beim Reisebüro reklamieren, das sollte aber immer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.

Grundsätzlich ist es so, dass die Beweislast bei dem Reisenden liegt, daher sollte man immer Zeugen benennen, die nicht unbedingt zur Familie gehören und auch keine Mitreisenden sein sollten, und es ist wichtig, dass man Fotos macht von den Schäden oder den Reklamationsgründen. Wichtig ist auch, dass man ein Reklamationsprotokoll erstellt.

Beim Anspruch ist es so, dass immer der Einzelfall entscheidend ist. Allerdings gibt es auch eine kleine Richtschnur die man nutzen kann, wenn man sich einen groben Überblick verschaffen möchte, und das ist die sogenannte „Frankfurter Tabelle“.

Als Beispiel hier einmal ein paar Fälle: ein fehlender Balkon kann fünf bis zehn Prozent bringen, eine fehlende Klimaanlage gar zehn bis zwanzig Prozent, ebenso ein verschmutzter Pool. Lärm in der Nacht liegt zwischen zehn und vierzig Prozent. Allerdings ist zu beachten, dass die Angaben in dieser Tabelle keinesfalls rechtsverbindlich sind.

Bei Flugverspätungen ist es so, dass gemäß der EU-Richtlinie die Fluggesellschaften für selbst verschuldete Verspätungen selbst haften müssen. Wer hier mehr als drei Stunden warten muss, der kann von der Airline abhängig von der Flugstrecke bis zu 600 Euro an Schadenersatz verlangen.

Wenn man Schwierigkeiten mit einem Reiseveranstalter hat, denn sollte man sich am besten mit der örtlichen Verbraucherzentrale oder auch mit einem Rechtsanwalt auseinandersetzen.

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Tags: , , , Juni 30th, 2011 Posted in Tipps, Urlaub

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