Im Urlaub richtig versichert – eine Auslandsreise-Krankenversicherung macht Sinn

Die Reisezeit ist bald wieder da, und nicht wenige, die außerhalb von Deutschland Urlaub machen, machen sich jetzt wieder Gedanken, ob sie denn im Urlaub auch richtig krankenversichert sind. Rund 23 Millionen Deutsche machen es vollkommen richtig, und sichern sich während der schönsten Zeit des Jahres mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung ab. Das ist auch sehr clever, und gar nicht übertrieben wie manche das meinen.

Mit einer solchen privaten Versicherung kann man sich selbst und auch die Familie vor den Kosten von stationären oder auch ambulanten Behandlungen im Ausland schützen. auslands-krankenversicherung Sollte es im Urlaubsland nicht möglich sein, eine angemessene Behandlung zu bekommen, dann übernehmen diese privaten Versicherer den Krankenrücktransport nach Deutschland.

Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind zwar schon versichert, aber das gilt nur innerhalb der Europäischen Union und auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, also beispielsweise Tunesien, die Schweiz oder die Türkei. Dies gilt aber nicht für alle Behandlungen, die sich außerhalb von Europa abspielen.

Wer nach Nordamerika oder Südamerika, Australien oder Afrika reisen will, wird ohne eine zusätzliche Krankenversicherung nicht auskommen, oder er wird im Falle eines Falles eine sehr hohe Summe für die Behandlungen zahlen müssen. Gerade im beliebten Urlaubsland USA und auch in Australien sind die Behandlungskosten immens hoch. Sollte in diesen Ländern ein Krankenhausaufenthalt nötig werden, dann kommt man ganz schnell auf Kosten von mehreren tausend Dollar.

Allerdings kann es auch in europäischen Ländern vorkommen, dass die gesetzlich Versicherten behandelt werden, als wenn sie Privatpatienten wären. Hier kann es passieren, dass man, wenn man das Hotelpersonal oder den Taxifahrer fragt, von diesen zu einem Privatarzt geschickt wird und die Behandlung dort vor Ort zahlen muss. Auch wenn man vor der Behandlung in einem Krankenhaus gar nicht erst nach der Versicherungskarte gefragt wird kann man davon ausgehen, dass man die Behandlung selbst zahlen muss. Das kann eine sehr teure Angelegenheit werden, und diese Kosten werden nach der Rückkehr auch nicht von der Krankenkasse erstattet. Bei den privaten Auslandsreise-Krankenversicherern sieht das anders aus, denn diese springen in solchen Fällen ein.

Die häufigsten Versicherungsfälle an einem Urlaubsort sind meistens Unfälle. Zudem müssen die Versicherer vor allem dann zahlen, wenn die Kunden vor Ort wegen der Folgen von Insektenstichen oder auch Durchfall behandelt werden müssen. Ganz oben auf der Liste stehen auch Erkältungen sowie Hauterkrankungen und auch Hautausschläge.

Das Gute daran ist, dass ein solcher Schutz für das Ausland für gewöhnlich recht günstig zu bekommen ist. Bei den meisten Versicherern, die übrigens oft zu den Testsiegern zählen, kann man als Einzelperson schon für unter zehn Euro im Jahr die passende Versicherung bekommen. Bei Familien liegt der Preis zwischen 17 und 25 Euro. Dafür erhält man schon einen sehr guten Schutz.

Etwas tiefer in die Tasche greifen müssen aber in den meisten Fällen die Senioren. Der günstigste Tarif für Menschen über 69 Jahren liegt bei rund 30 Euro, das kann aber hochgehen bis zu 80 Euro, je nach Versicherungsgesellschaft.

Für alle Versicherungen gilt, dass man auf jeden Fall bei Abschluss auf die Versicherungsbedingungen achten sollte. Gerade wegen der vielen Umbrüche, die sich zurzeit in beliebten Urlaubsländern in Nordafrika vollziehen, wie beispielsweise in Ägypten und Tunesien, ist momentan die sogenannte „Kriegsklausel“ in den Verträgen sehr interessant. Bei den meisten Versicherern ist es so, dass sie ihren Versicherungsschutz für die Krankenversicherung an die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes knüpfen. Wenn diese Behörde für ein Land eine eindeutige Reisewarnung ausgesprochen hat, und man reist trotzdem ein, dann ist die Person in der Regel auch nicht mehr versichert. Auch wer sich recht aktiv an solchen Unruhen beteiligt, verliert seinen Versicherungsschutz. Ausnahmen gibt es hier nur sehr wenige.

Unterschiedliche Regeln gibt es, wenn sich ein Urlauber bereits in einem Land aufhält, wenn die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wird. Bei einigen Anbietern wird eine sofortige Ausreise gefordert, bei anderen Versicherern bekommt man noch einen Schutz für sieben bis vierzehn Tage eingeräumt.

auslands-krankenversicherung-1 Bisher spielte diese Klausel zwar noch keine große Rolle, aber immer mehr Länder, die uns als Urlaubsländer bekannt sind, und die auch unter den Urlaubern sehr beliebt sind, streben nach Reformen, und wie man es gesehen hat, kommt man sehr schnell in die Situation, dass man sich in einem Urlaubsland aufhält, und dort bricht eine Revolution aus.

Worauf man auf jeden Fall achten sollte sind die Klauseln für den Krankenrücktransport. Rechnungen für einen Transport können locker über 10.000 Euro liegen. Wer beispielsweise von Thailand in einem Ambulanzjet nach Deutschland zurückgeflogen werden muss, der kann mit Kosten von rund 75.000 Euro rechnen. Solche Rücktransporte werden niemals von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Bei einigen privaten Versicherern ist es so, dass sie den Rückflug nur bezahlen, wenn er medizinisch auch wirklich notwendig ist. Wenn beispielsweise ein Schwerverletzter in einem Land mit einer guten medizinischen Versorgung wie den USA im Krankenhaus liegt, kann der Rücktransport verweigert werden. Besser ist es in diesem Fall, sich nach einem Versicherer umzuschauen, der einen Rücktransport nicht erst bezahlt, wenn er medizinisch notwendig ist, sondern bereits, wenn er medizinisch sinnvoll ist.

Wer eine private Krankenversicherung hat, der ist meistens auch im Ausland im vollen Umfang versichert, allerdings sehen auch hier nicht alle Versicherungen einen Rücktransport vor. Da gilt es, sich vor einer Reise ganz genau zu informieren, um hinterher nicht mit den horrenden Kosten dazustehen.

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