Die Krankenkassen geben heute Zuschüsse zu zertifizierten Wellness-Kursen im Wellnessurlaub

Wenn jemand berichtet, er hätte die Wellnesskurse von der Krankenkasse bezahlt bekommen, an denen er im Wellnessurlaub teilgenommen hat, sollte man nicht gleich glauben, alle Maßnahmen würden bezahlt, so einfach ist die Rechtslage leider nicht.

krankenkasse Die Krankenkassen sollen nach § 20 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V in ihrer Satzung Präventionsleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands vorsehen. Gesetzlich wurde vorgegeben, dass Handlungsfelder und Kriterien für diese Präventionsleistungen vom Spitzenverband der Krankenkassen mit unabhängigen Sachverständigen erarbeitet werden, dieses Ergebnis ist in einem Leitfaden auf 92 Seiten festgehalten worden, die neueste Fassung wurde vom GKV-Spitzenverband Bund am 27.08.2010 überarbeitet.

Nach den Vorgaben dieses Leitfadens haben alle gesetzlichen Krankenkassen zu prüfen und zu entscheiden, welche Vorsorgemaßnahmen bezuschusst werden. Wellness- und Fitnesskurse werden im Rahmen der Primärprävention bezuschusst, wenn die Maßnahmen sich Handlungsfeldern zuordnen lassen, die in dem Leitfaden genau bestimmt sind.

Hierzu gehören z.B.

• Bewegung durch Gesundheitssport,

• gesundheitlichen Risiken durch Bewegungsprogramme reduzieren und vorbeugen,

• richtige Ernährung,

• Maßnahmen gegen Übergewicht,

• Stressbewältigung,

• Entspannung fördern,

• Nichtrauchen fördern,

• gesundheitsgerechter Alkoholkonsum.

In diesem Rahmen kommen u.a.folgende Kurse in Betracht: Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik, Walking (auch Aqua und Nordic Walking), Laufschule, Herz-Kreislaufschule, Pilates, Krankengymnastik, Ernährungsberatung, fettreduzierte Kochkurse, Progressive Relaxation (PR), Autogenes Training- Grundstufe-, Hatha Yoga, Tai Ching, Qigung, Verhaltenstherapien, Motivationsstärkung u.v.m.

Wichtig ist, dass diese Kurse von qualifiziertem Personal durchgeführt werden und nicht auf Dauer angelegt sind wie z.B. Sportvereinangebote und Fitnessstudiobesuche. Es können maximal zwei Kurse pro Versichertem im Kalenderjahr bezuschusst werden, dieselben Kurse nur alle zwei Jahre. Die Kosten für die absolvierten Kurse müssen nach Beendigung zur Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden, hierfür wurde ein spezielles Formular erarbeitet. Der Versicherte hat nachzuweisen, dass er die Kosten allein getragen hat, der Anbieter hat zu erklären, welchem Handlungsfeld der Inhalt des Kurses schwerpunktmäßig zugeordnet wird, wie oft der Versicherte teilgenommen hat und welche Ausbildung und Qualifikation er als Anbieter vorweisen kann. Die Kurse werden inhaltlich von den Krankenkassen durch Prüfung von Konzepten usw. zertifiziert.

krankenkasse-1 Natürlich hat nicht jeder Versicherte Interesse daran, die kompakten Vorgaben für die Bezuschussung von Vorsorgemaßnahmen zu studieren. Es ist einfach wichtig, bei einem geplanten Kurs nach der Zertifizierung dieses Kurses und der Qualifikation des Kursleiters zu fragen, wenn man dann noch berücksichtigt, dass man mit dem Kurs keine Bindung an eine Mitgliedschaft oder dergleichen eingeht, und an dem Kurs auch regelmäßig, mindestens 80 % der Sitzungen, teilgenommen hat, kann man mit einer Bezuschussung rechnen.

Bei einem Wellnessurlaub kann es zeitlich schwierig werden, ganze Kurse zu absolvieren. Wer aber an Tagesseminaren o.ä. teilnimmt, kann ausnahmsweise auch Zuschüsse zu den Kurskosten, nicht Übernachtungs- oder Verpflegungskosten, erhalten, wenn er dieses vorher bei der Krankenkasse beantragt hat. Die Höhe der Zuschüsse fällt in den Gestaltungsrahmen der Krankenkassen und ist unterschiedlich, kann aber bei jeder Krankenkasse erfragt werden.

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2 Responses to “Die Krankenkassen geben heute Zuschüsse zu zertifizierten Wellness-Kursen im Wellnessurlaub”

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